und was das für unsere Kunden bedeutet?
Der All-IP Anschluss- der Anschluss der Zukunft.
Bis spätestens Ende 2018 wird, laut Telekom Deutschland, das Festnetz bundesweit auf diese Zukunftstechnologie umgestellt sein. Die Netzumstellungen laufen bereits und werden regional unterschiedlich terminiert.
Nach Umstellung auf den neuen All-IP Anschluss erhalten Sie als Endkunde zumeist einen neuen Router, an welchen Sie nun auch Ihre vorhandenen Analog- bzw. ISDN-Endgeräte anschließen sollen. Der Einsatz eines Splitters sowie NTBAs entfällt somit ersatzlos.
Dies hat Auswirkungen auf Ihre Alarmübertragung zur Notrufserviceleitstelle. Betroffen sind in erster Linie alle Wählgeräte, welche noch auf analog bzw. ISDN als Übertragungsweg setzen, denn in Ermangelung eines solchen Anschlusses, müsste der interne S0- (ISDN) bzw. Analog-Anschluss verwendet werden, den der DSL-Router bereitstellt.
Und genau hier entsteht ein für die Alarmübertragung relevantes Problem, denn der Werbung um einen "echten" ISDN/Analog-Anschluss zum Trotz, handelt es sich bei diesen "Anschlüssen" lediglich um rein simulierte Schnittstellen, welche ISDN oder Analog auf IP wandeln.
Durch die notwendige Digitalisierung der Signale entstehenden Laufzeiten sowie Fehler, welche die Übertragungen massiv beeinträchtigen oder gar unmöglich machen. Darüber hinaus würde sowohl eine IP-Störung als auch ein Spannungsausfall im 230V Netz zu einem Totalausfall der Übertragungsstrecken (Router sind in der Regel nicht notstromversorgt) führen.
Problematisch wird es bei einer unplanmäßigen Umstellung der Übertragungseinrichtungen. Vermutlich werden Sie eines Tages von Ihrer Serviceleitstelle darauf aufmerksam gemacht, dass der Routineruf ausgeblieben ist—meist in Folge der Netzumstellung. In der Regel sind Sie sich nämlich gar nicht darüber bewusst, dass die Umstellung Einfluss auf Ihre Alarmübertragung hat.
Dazu komplettierend der Hinweis des VdS auf die entsprechende Richtlinie:
Gemäß VdS 2311 "Planung und Einbau" muss sichergestellt sein, dass der redundante Übertragungsweg nicht aus dem Hauptübertragungsweg gebildet wird. Somit fällt die Nutzung der internen Telefonports am Router (S0 oder ab) auch für die Alarmübertragung über den Ersatzweg weg!
Bedingt durch die Netzumstellung muss das Übertragungsgerät, falls nicht IP- oder GSM-fähig, getauscht werden. Welche Übertragungswege dann zukünftig zum Einsatz kommen ist überschaubar einfach! Zukünftig wird es nur noch zwei relevante Übertragungswege geben, die technisch und normativ eine Rolle spielen werden. Dies ist zum einen IP und zum anderen Funk (zurzeit GSM oder GPRS). Ob ein Ersatzweg auf Funkbasis zum Einsatz kommen muss, ist der Einstufung der Alarmübertragungsanlage seitens des VdS oder den EN Richtlinien abzuleiten. Aus sicherheitstechnischen Aspekten ist der alternative Übertragungsweg auf Funkbasis auf jeden Fall zu empfehlen, weil hierdurch ein deutliches Plus an Übertragungssicherheit gewonnen wird.
Schützen Sie sich vor solchen Überraschungen und fordern deshalb schon heute ein unverbindliches Angebot über den Austausch Ihres „alten Wählgerätes“ an.